top of page

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

 
 
MIT DESIGN STUDIO B.O.B. SISTORI & FRIEDEBERG GBR

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

​

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die die SISTORI & FRIEDEBERG GbR (nachfolgend „Designstudio B.O.B.“ genannt) gegenüber Unternehmen (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) erbringt.

  2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Abweichungen gelten nur, wenn sie von Designstudio B.O.B. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines schriftlichen oder mündlichen Widerspruchs der abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch Designstudio B.O.B. bedarf es nicht.

  3. Für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Designstudio B.O.B. und dem Kunden gelten diese AGB, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

  4. Designstudio B.O.B. wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahren. Der Kunde wird seinerseits - im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit - Designstudio B.O.B. alle für die Leistung wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

​
§ 2 Beauftragung und Leistungserbringung, Vergütung
​
  1. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines dynamischen und kreativen Entwicklungsprozesses („Projekt“). Bei diesem Entwicklungsprozess spricht sich Designstudio B.O.B. mit dem Kunden fortlaufend über Fortgang und Ziel des Projekts ab. Projekte sind im Rahmen des Entwicklungsprozesses grundlegend in zwei Phasen unterteilt, es besteht ungeachtet dessen Gestaltungsfreiheit.

  2. Vorgestellte Konzepte, Ideen, Layouts, Texte und Entwürfe („Pitches“), die dem Kunden vor einer Beauftragung vorgestellt werden, dienen der Geschäftsanbahnung. Soweit diese Pitches als körperliche Gegenstände dem Kunden übergeben werden, verbleiben die Gegenstände im Eigentum von Designstudio B.O.B. Designstudio B.O.B. räumt dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Auftrags die unbedingt erforderlichen, einfachen und auf die Dauer der Prüfung beschränkten Nutzungsrechte ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Pitches zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zur Nachahmung, zur Weitergabe an Dritte oder zur Erstellung eigenen Materials, zu verwenden.

  3. Designstudio B.O.B. unterbreitet dem Kunden einen Kostenvoranschlag in Form eines Angebots, aus dem sich die von Designstudio B.O.B. zu erbringenden Detailleistungen und deren Vergütung sowie Konditionen ergeben. Die in einem Kostenvoranschlag bezifferten Stunden stellen keine Pauschalvereinbarung oder verbindliche Angebote dar. Designstudio B.O.B. unterbreitet den Kostenvoranschlag aufgrund eines vorab durchgeführten Briefings mit dem Kunden. Soweit der Kunde es wünscht, wird Designstudio B.O.B. ein Protokoll über das Briefing erstellen und es dem Kunden vorab zukommen lassen. Erkennt der Kunde hier Abweichungen zu seinen Vorstellungen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich Designstudio B.O.B. mitzuteilen.

  4. Die Beauftragung erfolgt durch Bestätigung des Kostenvoranschlags in Textform innerhalb der aufgeführten Bindefrist durch den Kunden.

  5. Die von Designstudio B.O.B. erbrachten Leistungen werden nach dem im Kostenvoranschlag jeweils aufgeführten Stundensatz vom Kunden vergütet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu jeweils 15 Minuten.

  6. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte („Lizenzvergütung“) erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitsumfang und weitererwertbestimmender Faktoren. Soweit der Kostenvoranschlag einen Kostenansatz enthält, ist dieser kein fester Pauschalbetrag, sondern dient nur einem unverbindlichen Kostenvoranschlag.

  7. Auslagen und Spesen, wie insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungen oder weitere Kosten, werden gesondert vereinbart.

  8. Sämtliche vereinbarten Vergütungen sind Nettovergütungen und sind zzgl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, ohne Abzug zahlbar.

  9. Der Kunde trägt anfallende Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten und GEMA-Gebühren selbst.

  10. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten steht Designstudio B.O.B. nicht ein. Eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Prüfung, insbesondere die Durchführung einer Kennzeichenrecherche und deren Auswertung, schuldet Designstudio B.O.B. nicht. Designstudio B.O.B. wird den Kunden auf für sie erkennbare rechtliche Risiken, die mit der Verwendung der Leistungen verbunden sein könnten, hinweisen. Der Kunde entscheidet ggf. nacheigener vorgenommener Prüfung über die Verwendung.

​
§ 3 Termine, Fälligkeit der Vergütung
​
  1. Terminliche Abreden sind unverbindlich, solange sie nicht in der Beschreibung des Kostenvoranschlags als verbindlich zugesagt und vom Kunden und Designstudio B.O.B. jeweils in Textform bestätigt sind; ansonsten handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.

  2. Die Abrechnungsmodalitäten sind projektspezifisch. Designstudio B.O.B. kann jederzeit einen prozentualen Vorschuss verlangen, der insoweit im Kostenvorschlag angegeben wird und lediglich durch das im Kostenvoranschlag geschätzte Auftragsvolumen beschränkt ist. Designstudio B.O.B. kann den Beginn der Tätigkeit, die weitere Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung des Kostenvorschusses sowie weiterer Kostenvorschüsse abhängig machen.

  3. Unabhängig des vorstehenden Absatzes ist Designstudio B.O.B. berechtigt, jeweils monatlich zum Ende des Monats erbrachte Teilleistungen abzurechnen.

  4. Die Rechnung ist sofort fällig und auf das angegebene Girokonto zu entrichten.

​
§ 4 Abnahme bei Werkleistungen
​
  1. Designstudio B.O.B. ist berechtigt, vom Kunden innerhalb eines Projekts eine oder mehrere Zwischen- bzw. Teilabnahmen von Leistungen oder Phasen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lassen und insoweit eine sinnvolle (gebrauchstaugliche) selbstständige Einheit darstellen, zu verlangen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Übergabe die erhaltenen Leistungen zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich Designstudio B.O.B. anzuzeigen.

  3. Beanstandet der Kunde die erbrachte Leistung, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

​
§ 5 Zusammenarbeit
​
  1. Der Kunde ist verpflichtet, Designstudio B.O.B. die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten, Produktinformationen und Vorlagen berechtigt ist. Der Kunde wird Designstudio B.O.B., soweit zutreffend, auf besondere regulatorische oder gesetzliche Vorgaben, denen er und entsprechende Werbemaßnahmen unterliegen, hinweisen.

  2. Im Rahmen der Zusammenarbeit stellt der Kunde sicher, dass fachkundige Mitarbeitende für Rückfragen zur Verfügung stehen.

  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können eventuell vereinbarte Fertigstellungstermine oder andere Termine nicht eingehalten werden.

​
§ 6 Leistungsänderungen
​
  1. Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme und bei vorhergehenden Zwischen- und Teilabnahmen (vgl. § 4 Abs. 1) Änderungen und Ergänzungen der Leistung in Textform verlangen, wenn diese für Designstudio B.O.B. technisch umsetzbar und zumutbar sind („Änderungsverlangen“). Designstudio B.O.B prüft Änderungsverlangen innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines Angebots mit.

  2. Der Kunde wird das Angebot aus Abs. 1 innerhalb von zwei weiteren Werktagen prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

  3. Designstudio B.O.B. wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kund weist sie schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt odereingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Designstudio B.O.B. dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.

​
§ 7 Einsatz von Unterauftragnehmer
​
  1. Designstudio B.O.B. ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, Unterauftragnehmer einzusetzen und auszutauschen.

​
§ 8 Nutzungsrechte
​​
  1. Die im Rahmen der Beauftragung erstellte Produkte (insbesonders Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Datenträger, Arbeitsblätter und dergleichen) sind urheberrechtlich, insbesondere nach dem Urhebergesetz, geschützt.

  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich grundsätzlich nach den im Kostenvoranschlag getroffenen Vereinbarungen.

  3. Soweit im Kostenvoranschlag keine ausdrückliche, diesen AGB vorgehenden Nutzungsrechtevereinbarung enthält, gelten die nachstehenden Bedingungen.

  4. Designstudio B.O.B. wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen (aufschiebende Bedingung) alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Designstudio B.O.B. die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Designstudio B.O.B.

  5. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei Designstudio B.O.B.

  6. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Designstudio B.O.B.

  7. Designstudio B.O.B. hat das Recht, auf Vervielf.ltigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

  8. Die für den Kunden gefertigten Leistungen und Entwürfe dürfen von Designstudio B.O.B. bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung, auch über das Vertragsende hinaus, genutzt werden. Dies gilt insbesondere für eine Eigenwerbung im Internet, wie z.B. in Social-Media-Kanälen und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Der Kunde kann der Eigenwerbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen berechtigten Interessen gerechtfertigt ist.

  9. Kommen Unterauftragnehmer zur Vertragserfüllung zum Einsatz, wird Designstudio B.O.B. deren Urhebernutzungsrechte im notwendigen Maße erwerben und entsprechend der getroffenen Vereinbarung an den Kunden übertragen. Der vorstehende Absatz gilt für Unterauftragnehmer entsprechend.

​
§ 9 Haftung
​​
  1. Designstudio B.O.B. haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

  3. Soweit eine Haftung von Designstudio B.O.B. ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

  4. Eine Haftung von Designstudio B.O.B. ist ausgeschlossen, wenn Designstudio B.O.B. den Kunden auf Bedenken hingewiesen hat (vgl. § 2 Abs. 10) und der Kunde die Leistungen von Designstudio B.O.B. dennoch verwendet. Der Kunde stellt in diesem Fall Designstudio B.O.B. von Ansprüchen Dritter aufs erste Anfordern frei; dies umfasst die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

​

§ 10 Vertraulichkeit

​

  1. Designstudio B.O.B. wird alle zu Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen streng vertraulich behandeln. Designstudio B.O.B. ist verpflichtet, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

​

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

​

​

​

Stand 2024

bottom of page